Unsere Informationspflichten nach Art. 12-14 DSGVO

Elektronische Zeit- und Zutrittserfassung/ Steuerung

§§13,15 LDSG Ba- Wü (Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen), Art. 6 (1) b DSGVO §12 LHG i.V. mit der Hochschuldatenschutzverordnung§ 73 Abs. 1 Dienstvereinbarung§ 79 Abs. 1 Nr. 1 LPVG über die DV gleitende Arbeitszeit vom 01.01.18  

Hochschule Mannheim

Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Heiko Haaz
Beauftragter für die Hochschule: Herrn C. Hirsch
E- Mail: datenschutzbeauftragter@hs-mannheim.de
UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG
Unternehmens- und Informations-Management Consultants
Nützenberger Straße 119, 42115 Wuppertal

  • Name, Vorname   
  • Ablaufdatum und Kartennummer der HS Card
  • Personalnummer    
  • Arbeitszeitmodell
  • Wochenarbeitszeit
  • Fakultät/ Fachbereich/ Einrichtung   
  • Dienstliche E-Mail- Adresse in der Form @hs-mannheim.de   
  • Arbeitsvertragsbeginn und -ende   
  • Buchungsdaten (positive und negative Zeiten, wie Urlaub und Gleitzeit, Dienstreisen, -gänge und Fehltage aus Freizeitausgleich)    
  • Zeitsaldo, Arbeitszeitpläne und Zeitvorgaben    
  • Abwesenheitsgründe, Kernzeitverstöße    
  • Krankheitstage
  • Sonderurlaub  zur Versorgung von kranken Angehörigen, Niederkunft, Tod (des Ehegatten, Lebenspartner, Kind oder Elternteil), 25- und 40jährigem Dienstjubiläum, schwere Erkrankungen eines Angehörigen im selben Haushalt oder eines Kindes, welches das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8 Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist übernehmen müssen. (§29 TVL – Arbeitsbefreiung).
  • Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. ehrenamtliche Richter, Katastrophenschutz) über §29 TVL (Arbeitsbefreiung).
  • Sonderurlaub wegen Schwerbehinderung    
  • Buchungsberechtigung an Terminals    
  • Nummer des Terminals, an dem gebucht wurde, Anwesenheitstableau  (Darstellung der An/Abwesenheit zum aktuellen Zeitpunkt des Abrufs dieser Webseite), wird nicht gespeichert    
  • Funktionszeiten für Türterminals (Tages-, Wochen und Monatsmodelle)  
  • Eintrittsdatum
  • Daten über Urlaub und Erkrankungen sind drei Jahre nach Ablauf des Jahres zu löschen, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen wurde.(§ 4 LDSG und §§ 83-88 des Landesbeamtengesetzes Anwendung. § 86 (6) Landesbeamtengesetz)
  • Krankheitsdaten, Buchungsdaten und Urlaube werden drei Jahre nach Ablauf des Jahres gelöscht, in dem der Vorgang abgeschlossen ist.
  • Daten ausgeschiedener Beschäftigter werden deaktiviert, bis sie gelöscht werden. Zugriff nur noch für den Geschäftsbereich Personal und Administratoren.
  • Zeitdaten werden für 2 Jahre und dem laufenden Jahr gespeichert, Ältere werden automatisch für die Ansicht durch Vorgesetzte/Stellvertreter gesperrt.

Interne Empfänger: Beschäftigte (Lesen)

Mitarbeiter des GB Personal: Erfassen/Lesen/Ändern aller Zeit- und Zutrittsinformation

Mitarbeiter der CIT: Erteilung von Zutrittsrechten auf Gebäudehüllen und Räume

Personalrat, Schwerbehindertenvertretung im Rahmen des betr. Eingliederungsmanagement (BEM) (in Papierform) auf Grundlage DV BEM vom 06.11.13 und §84 Abs. 2 SGB lX (nur auf Anforderung und in Papierform).

Administratoren der Campus IT zur Wartung und Systempflege

 

Wir führen kein Profiling durch, es werden keine Protokolldateien erzeugt und keine Daten in Drittländern verarbeitet.

 

  • Informationsrecht
  • Auskunfts- und Widerspruchsrecht
  • Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung

Im Sinne der DS-GVO haben Sie folgende Rechte als betroffene Person:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO beruht

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart

www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de