Unsere Informationspflichten nach Art. 12-14 DSGVO

Mittlerweile wurden fast alle Prozesse der Hochschule auf Ticketingsystem umgestellt.  Verwenden Sie nur in Ausnahmefällen die Funktionsadressen der einzelnen Mitarbeiter.

Erfassen und Bearbeiten von elektronischen Supportanfragen

§§ 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO

Für Studierende: §12 LHG, §12 HSchulDV

Hochschule Mannheim

Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Heiko Haaz
Beauftragter für die Hochschule: Herrn C. Hirsch
E- Mail: datenschutzbeauftragter@hs-mannheim.de
UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG
Unternehmens- und Informations-Management Consultants
Nützenberger Straße 119, 42115 Wuppertal

Name, Vorname, Uhrzeit und Datum der Anfrage, Anfragetext, evtl. zu übermittelnde Dateien

Rollen und Rechte für die Bearbeitung von Anfragen, Datum und Uhrzeit der Bearbeitung, Lösungsvorschlag und ggf. weitere Texte oder Dateianhänge

Die Speicherdauer beträgt 2 Jahre.

  • Mitarbeiter der Campus IT
  • Mitarbeiter anderer Einrichtungen, soweit zur Problemlösung erforderlich

Wir führen kein Profiling durch, es werden keine Protokolldateien erzeugt und keine Daten in Drittländern verarbeitet.

Sollten Sie eine Anfrage aus dem Ausland heraus stellen, dann sind Sie persönlich für die Weitergabe Ihrer Informationen dort verantwortlich.

Im Sinne der DS-GVO haben Sie folgende Rechte als betroffene Person:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO beruht

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart

www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de