Unsere Informationspflichten nach Art. 12-14 DSGVO
Lernecken können in bestimmten Zeitslots durch Studierende gebucht werden.
Das System dient der Buchung von Lernecken durch Studiernde.
Einwilligung, da Nutzung freiwillig.
Hochschule Mannheim
Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Heiko Haaz
Beauftragter für die Hochschule: Herrn C. Hirsch
E- Mail: datenschutzbeauftragter@hs-mannheim.de
UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG
Unternehmens- und Informations-Management Consultants
Nützenberger Straße 119, 42115 Wuppertal
Die Lerneckenverwaltungsssoftware ist an die zentrale Authentisierung angeschlossen. Von Ihnen werden gespeichert:
- Matrikelnummer (Benutzername)
- Datum der Buchung
Nach Ablauf des aktuellen Monats, werden die Daten nur noch statistisch erfasst, d.h. wieviele Buchungen pro Tag in welcher Lernecke stattgefunden haben.
- Nutzer am Gerät sehen nur, dass die Lernecke gebucht ist.
- Der Reservierer kann sehen, welche Lernecke von ihm, wann gebucht wurde.
- Administratoren der Campus IT haben Vollzugriff
Wir führen kein Profiling durch, es werden keine Protokolldateien erzeugt und keine Daten in Drittländern verarbeitet.
Im Sinne der DS-GVO haben Sie folgende Rechte als betroffene Person:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO beruht
Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart