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FAQs zur Tätigkeit als geringfügig Beschäftigte/r

Bevor wir Ihnen den Arbeitsvertrag aushändigen können, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • ausgefüllte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge samt Angabe Ihrer Steuer-ID
  • ausgefüllte Erklärung zur Sozialversicherung
  • falls gewünscht: den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung

Die Arbeitszeit wird über Stechkartenterminals erfasst. Hierzu wird die HSCard (Studentenausweis) um diese Funktion erweitert. Wenn es Probleme mit der Zeiterfassung geben sollte, ist der Ansprechpartner der HSCard-Service in Raum 512.

Sollte es mit dem Stechen mal nicht klappen, kann ein Korrekturantrag im Zeiterfassungssystem gestellt werden. Die Arbeit ist immer pünktlich anzutreten. Die Arbeit ist immer pünktlich anzutreten. Bei Verspätungen bitte eine E-Mail an support.cit@hs-mannheim.de schicken.

Der Urlaubsanspruch bei der Poolraumbetreuung beträgt bis zu 30 Tage pro Jahr. Diese Tage sind zwingend im Bereich der Prüfungswochen zu nehmen, damit eine Prüfungsteilnahme gewährleistet ist. Entsprechend fehlende Urlaubstage müssen mit Mehrarbeit vor- oder nachgearbeitet werden. Urlaubstage oder Gleittage müssen bei der CIT-Leitung auf dem Urlaubsformular beantragt werden. Der Urlaub ist immer abzusprechen.

Sollten durch Mehrarbeit Gleitzeitstunden aufgelaufen sein, dürfen diese in Absprache mit der CIT-Leitung abgefeiert werden. Dies ist ebenfalls mit dem Kollegen/Kollegin abzusprechen und darf nicht parallel geschehen. Ein entsprechender Antrag kann im Zeiterfassungssystem gestellt werden.

Sämtliche Dokumente sowie weitere Informationen zu Ihrer Tätigkeit als studentische Hilfskraft finden Sie im Intranet unter dem Punkt Hilfskräfte.