Unsere Informationspflichten nach Art. 12-14 DSGVO

Organisation und Verwaltung der Zulassungs-, Studenten- und Prüfungsdaten

§ 12 LHG i.V.m. § 12 HSchulDV, § 4 LDSG

 

Hochschule Mannheim

Leiterin Zulassungs- und Prüfungsamt

Hochschulservicezentrum Reutlingen

Datenschutzbeauftragter: Herr Dr. Heiko Haaz
Beauftragter für die Hochschule: Herrn C. Hirsch
E- Mail: datenschutzbeauftragter@hs-mannheim.de
UIMC DR. VOSSBEIN GmbH & Co KG
Unternehmens- und Informations-Management Consultants
Nützenberger Straße 119, 42115 Wuppertal

  • Bewerbernummer/ Matrikelnummer
  • Name und Anschrift
  • Beschreibung, Zeitstempel (diese fallen nur an, wenn ein Bild freiwillig hochgeladen wird)
  • Studiengangsdaten (ausgewählter Studiengang, Vertiefung und Schwerpunktauswahl etc.)
  • Geburtsdaten (Datum und Geburtsort)
  • Krankenversicherungsstatus und Krankenkasse, Gebühren und Bafög (Verwaltung der Semestergebühren (Studentenwerk, Säumnis,- und Langzeitgebühren) sowie zuständiges Bafögamt)
  • Interne Semesterzähler (Verlaufsdaten im Studium sowie Kennzeichen für absolvierte Praxis-, Hochschul- Urlaubssemester. Im Wesentlichen zur Lieferung der amtlichen Statistik und Darstellung des Studienverlaufs)
  • Prüfungsleistungen (erbracht und noch zu erbringende Prüfungsleistungen mir Ergebnissen incl. Vor- und Hauptstudium)
  • Studentenvergangenheit (vorherige Berufsausbildung für Praxissemestererlass und schulische Ausbildung zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung)
  • Prüfungsdaten (Organisationsdaten zu Einzelprüfungen wie Ort, Zeit, Prüfer)
  • Zulassungsdaten – Bewerber (Bewerberdaten: Name und Vorname, Adresse, Bewerbernummer, evtl. früheres Studium berufspraktische Tätigkeiten)
  • Zulassungsdaten – Antrag (Der Bewerber kann sich auf mehrere Studiengänge bewerben. Pro Antrag wird ein Satz in der Datenbank gespeichert. Betrifft im Wesentlichen Studiengangsinformationen, Eignungszulassung, Hochschulzugangsberechtigungsdaten, Verfahrensdaten (Zulassung: Datum, Ranglistennummer, Härtefallantrag))
  • Laut „Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschule (Hochschul- Datenschutzverordnung vom 28. August 1992; geändert durch VO v. 27.9.99“ dürfen diese Daten nach § 12 40 Jahre gespeichert werden.
  • Zulassungsdaten werden nach 4 Semestern gelöscht, da der Erstellung der Lehrberichte eine Zulassungshistorie von min. 4 Semestern zugrunde liegt.Die hochgeladenen Bilder werden jede Nacht automatisch verschoben (also in ZUL entfernt in das System CM6) und verbleiben daher nicht dauerhaft im System.
  • Campus IT
  • Bibliothek
  • Mitarbeiter des Prüfungs- und Zulassungsamt
  • Fachbereichssekretariate
  • Studiengangsleiter und Dekane
    Professoren
  • Externe Empfänger der Daten / Übermittlung der Daten an Dritte
    Bspw.: Steuerberatung, Lohnbuchhaltung, Behörden, Sozialkassen, Ämter
    Achtung: hierzu gehören auch Unternehmen, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehören
  • Statistisches Landesamt
  • Bundesverwaltungsamt

Wir führen kein Profiling durch, es werden keine Protokolldateien erzeugt und keine Daten in Drittländern verarbeitet.

 

Im Sinne der DS-GVO haben Sie folgende Rechte als betroffene Person:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO), sofern und soweit die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO beruht

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart

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